Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Preußen Münster mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 10.000 Euro belegt. Grund sind sechs Vergehen. Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den FC Augsburg am 24. September waren im Münsteraner Zuschauerblock vier Rauchtöpfe gezündet worden, zwei weitere dann beim Anpfiff. In der 50. und 81. Minute wurde zudem weitere Pyrotechnik im Block des gastgebenden Teams abgebrannt. Darüber hinaus wurde vor und während der Drittliga-Meisterschaftsspiele beim VfL Osnabrück am 2. Oktober 2013, gegen Hansa Rostock am 1. November 2013, beim 1. FC Saarbrücken am 9. November 2013, beim Halleschen FC am 30. November 2013 und gegen den MSV Duisburg am 7. Dezember 2013 im Münsteraner Zuschauerblock ebenfalls Pyrotechnik gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Geldstrafe gegen Preußen Münster
Insgesamt 10.000 Euro muss der SCP zahlen.
Datum der Veröffentlichung: 18.01.2014 10:04 Uhr | Autor: MSPW
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